Wie heiratet man in Kuba? Voraussetzungen für die Eheschließung in Kuba

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Wie heiratet man in Kuba? Voraussetzungen für eine Ehe in Kuba

Möchten Sie in Kuba heiraten und ein einzigartiges und unvergessliches Erlebnis erleben? In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was Sie über die Ehe in Kuba wissen müssen, von den rechtlichen Anforderungen und Verfahren, die Sie einhalten müssen, bis hin zu den Kosten und Optionen, die Ihnen zur Feier Ihrer Hochzeit zur Verfügung stehen.

Es ist wichtig hervorzuheben, dass das Heiraten in Kuba sowohl national als auch international gesetzlich anerkannt ist. Dies bedeutet, dass Ihre Ehe auch dann gültig ist, wenn Sie nach der Trauung in Ihr Heimatland zurückkehren möchten. Allerdings ist es wichtig, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, bevor Sie auf der Insel heiraten können.

Sobald Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllt haben, können Sie Ihre Hochzeit in Kuba feiern. Vergessen Sie nicht, einen örtlichen Hochzeitsplaner zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Details in Ordnung sind und Sie ein perfektes Erlebnis in diesem wunderschönen tropischen Land haben.

Es ist wichtig, dass alle von kubanischen Staatsbürgern mit Wohnsitz im Ausland vorgelegten Dokumente ins Spanische übersetzt und vom kubanischen Konsulat in dem Land, in dem sie ausgestellt wurden, legalisiert werden müssen.

In Kuba werden Ehen akzeptiert zwischen

  • Kubaner mit ständigem Wohnsitz im Land.
  • Kubaner mit ständigem Wohnsitz im Land und Kubaner mit Wohnsitz im Ausland.
  • Kubaner mit Wohnsitz im Ausland.
  • Kubaner mit Wohnsitz im Ausland und Ausländer mit Wohnsitz außerhalb Kubas.
  • Kubaner mit ständigem Wohnsitz im Land und Ausländer mit Wohnsitz außerhalb Kubas.
  • Kubaner mit ständigem Wohnsitz im Land und Ausländer mit vorübergehendem oder dauerhaftem Wohnsitz in Kuba.
  • Unter Ausländern, die sich dafür entscheiden, in Kuba zu heiraten.

Es ist wichtig zu bedenken, dass in Kuba die Fähigkeit zur Eheschließung erst im Alter von 18 oder 18 Jahren erreicht wird.

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Heiraten – So heiraten Sie in KubaHeirat zwischen kubanischen Einwohnern des Landes

Kubanische Einwohner mit ständigem Wohnsitz im Land müssen bei einer Kollektivkanzlei, einem Ehepalast oder einem Notar ihrer Wahl erscheinen und dabei die folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. Beide Parteien müssen sich mit ihren Personalausweisen präsentieren.
  2. Sie müssen zwei Zeugen mit ihren jeweiligen Personalausweisen mitbringen.
  3. Sind eine oder beide Parteien geschieden, müssen sie eine Scheidungsurkunde vorlegen. Liegt die Scheidung weniger als 300 Tage zurück, muss die Frau zusätzlich eine ärztliche Schwangerschaftsbescheinigung vorlegen.
  4. Wenn eine der Parteien verwitwet ist, muss sie eine Witwenurkunde, eine Heiratsurkunde mit Witwenbrief und eine Sterbeurkunde des früheren Ehegatten vorlegen.

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Ehe zwischen im Land lebenden Kubanern und im Ausland lebenden Kubanern

Um diesen Prozess einzuleiten, müssen die Interessenten ihre Eheschließung bei den International Legal Consultancys oder bei den Spezialdienstleistungskanzleien formalisieren, die speziell für diesen Zweck zugelassen sind.

Für den kubanischen Staatsbürger mit Wohnsitz im Land

  1. Beide Parteien müssen sich mit ihren Personalausweisen präsentieren.
  2. Sie müssen zwei Zeugen mit ihren jeweiligen Personalausweisen mitbringen.
  3. Sind eine oder beide Parteien geschieden, müssen sie eine Scheidungsurkunde vorlegen. Liegt die Scheidung weniger als 300 Tage zurück, muss die Frau zusätzlich eine ärztliche Schwangerschaftsbescheinigung vorlegen.
  4. Wenn eine der Parteien verwitwet ist, muss sie eine Witwenurkunde, eine Heiratsurkunde mit Witwenbrief und eine Sterbeurkunde des früheren Ehegatten vorlegen.

Für den kubanischen Staatsbürger, der nicht im Land ansässig ist

  1. Legen Sie einen kubanischen Pass vor.
  2. Eine Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung für das Land haben.
  3. Bei geschiedenem Familienstand muss eine Scheidungsurkunde vorgelegt werden. Liegt die Scheidung weniger als 300 Tage zurück, muss die Frau zusätzlich eine ärztliche Schwangerschaftsbescheinigung vorlegen.
  4. Wenn eine oder beide Parteien Witwen sind, müssen sie eine Witwenurkunde, eine Heiratsurkunde mit Witwenbrief und eine Sterbeurkunde des früheren Ehegatten vorlegen.

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Ehe zwischen im Ausland lebenden Kubanern

Heiraten in Kuba – So heiraten Sie in KubaEhen dieser Art werden in den Niederlassungen der International Legal Consulting oder in den Service-Kanzleien geschlossen. Spezialisiert, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Legen Sie einen kubanischen Pass vor.
  2. Eine Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung für das Land haben.
  3. Bei geschiedenem Familienstand muss eine Scheidungsurkunde vorgelegt werden. Liegt die Scheidung weniger als 300 Tage zurück, muss die Frau zusätzlich eine ärztliche Schwangerschaftsbescheinigung vorlegen.
  4. Wenn eine oder beide Parteien Witwen sind, müssen sie eine Witwenurkunde, eine Heiratsurkunde mit Witwenbrief und eine Sterbeurkunde des früheren Ehegatten vorlegen.

Es ist wichtig, dass alle von kubanischen Staatsbürgern mit Wohnsitz im Ausland vorgelegten Dokumente ins Spanische übersetzt und vom kubanischen Konsulat in dem Land, in dem sie ausgestellt wurden, legalisiert werden müssen.

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Ehe zwischen Kubanern mit Wohnsitz im Ausland und Ausländern mit Wohnsitz außerhalb Kubas

Die Formalisierung der Eheurkunde zwischen Kubanern mit Wohnsitz im Ausland und Ausländern mit Wohnsitz außerhalb Kubas wird in den Niederlassungen von International Legal Consulting oder in spezialisierten Anwaltskanzleien durchgeführt, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

Für kubanische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland

  1. Legen Sie einen kubanischen Pass vor.
  2. Eine Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung für das Land haben.
  3. Bei geschiedenem Familienstand muss eine Scheidungsurkunde vorgelegt werden. Liegt die Scheidung weniger als 300 Tage zurück, muss die Frau zusätzlich eine ärztliche Schwangerschaftsbescheinigung vorlegen.
  4. Wenn eine oder beide Parteien Witwen sind, müssen sie eine Witwenurkunde, eine Heiratsurkunde mit Witwenbrief und eine Sterbeurkunde des früheren Ehegatten vorlegen.

Es ist zwingend erforderlich, dass alle im Ausland in einer anderen Sprache ausgestellten Dokumente ins Spanische übersetzt und beim kubanischen Konsulat Ihres Wohnortes beglaubigt werden.

Für Ausländer mit Wohnsitz außerhalb Kubas

  • Geburtsurkunde oder Urkunde.
  • Gültiger Reisepass oder amtlicher Ausweis mit Bordkarte oder Touristenvisum.
  • Wenn Sie Single sind, die Bescheinigung des Single-Status oder eine eidesstattliche Erklärung, die von einem Notar beglaubigt wurde.
  • Wenn der Familienstand geschieden ist, müssen Sie Folgendes vorlegen:
  • Endgültiges Scheidungsurteil oder Scheidungsbescheinigung.
  • Wenn Sie eine Frau sind und seit der Auflösung Ihrer vorherigen Ehe nicht mehr als 300 Tage vergangen sind, müssen Sie zur Feststellung der Vaterschaft des zukünftigen Kindes ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, ob Sie schwanger sind oder nicht.
  • Wenn Sie verwitwet sind, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten.

Es ist wichtig, dass alle von kubanischen Staatsbürgern mit Wohnsitz im Ausland vorgelegten Dokumente ins Spanische übersetzt und vom kubanischen Konsulat in dem Land, in dem sie ausgestellt wurden, legalisiert werden müssen.

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Heirat von Kubanern mit Wohnsitz im Land und Ausländern mit Wohnsitz außerhalb Kubas

Wenn es um die Ehe zwischen Kubanern, die ihren ständigen Wohnsitz im Land haben, und Ausländern, die außerhalb Kubas leben, geht, ist es notwendig, den Prozess der Formalisierung der Ehe in den Niederlassungen von International Legal Consulting oder in spezialisierten Anwaltskanzleien durchzuführen. Um diesem Wunsch nachzukommen, müssen folgende Voraussetzungen berücksichtigt werden:

Für den kubanischen Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz im Land

  1. Beide Parteien müssen sich mit ihren Personalausweisen präsentieren.
  2. Sie müssen zwei Zeugen mit ihren jeweiligen Personalausweisen mitbringen.
  3. Sind eine oder beide Parteien geschieden, müssen sie eine Scheidungsurkunde vorlegen. Liegt die Scheidung weniger als 300 Tage zurück, muss die Frau zusätzlich eine ärztliche Schwangerschaftsbescheinigung vorlegen.
  4. Ist eine der Parteien verwitwet, muss sie eine Witwenurkunde, eine Heiratsurkunde mit Witwenbrief und eine Sterbeurkunde des früheren Ehepartners vorlegen.

Für Ausländer mit Wohnsitz außerhalb Kubas

  1. Geburtsurkunde: Eine Geburtsurkunde oder Urkunde ist erforderlich.
  2. Identifikation: Ein gültiger Reisepass oder ein amtliches Ausweisdokument ist erforderlich, zusammen mit der Bordkarte oder dem Touristenvisum.
  3. Bescheinigung über den Single-Status: Wenn Sie Single sind, ist eine Bescheinigung über den Single-Status oder eine von einem Notar beglaubigte eidesstattliche Erklärung erforderlich.
  4. Scheidungsurkunde: Wenn Sie geschieden sind, muss eine Scheidungsurkunde vorgelegt werden. Wenn Sie eine Frau sind und seit Ihrer letzten Ehe weniger als 300 Tage vergangen sind, ist außerdem eine ärztliche Schwangerschaftsbescheinigung erforderlich, um die Vaterschaft eines potenziellen Kindes festzustellen.
  5. Bescheinigung der Witwenschaft: Wenn Sie verwitwet sind, ist eine Heiratsurkunde und eine Sterbeurkunde des Ehepartners erforderlich.

Es ist zwingend erforderlich, dass alle im Ausland in einer anderen Sprache ausgestellten Dokumente ins Spanische übersetzt und beim kubanischen Konsulat beglaubigt werden, das Ihrem Wohnort entspricht.

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Ehe zwischen im Land lebenden Kubanern und in Kuba lebenden Ausländern

Die Formalisierung der Eheurkunde zwischen Kubanern mit Wohnsitz im Land und Ausländern mit vorübergehendem oder dauerhaftem Wohnsitz in Kuba erfolgt in den Zweigstellen von International Legal Consulting oder in spezialisierten Anwaltskanzleien, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

Für den kubanischen Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz im Land

  1. Beide Parteien müssen sich mit ihren Personalausweisen präsentieren.
  2. Sie müssen zwei Zeugen mit ihren jeweiligen Personalausweisen mitbringen.
  3. Sind eine oder beide Parteien geschieden, müssen sie eine Scheidungsurkunde vorlegen. Liegt die Scheidung weniger als 300 Tage zurück, muss die Frau zusätzlich eine ärztliche Schwangerschaftsbescheinigung vorlegen.
  4. Ist eine der Parteien verwitwet, muss sie eine Witwenurkunde, eine Heiratsurkunde mit Witwenbrief und eine Sterbeurkunde des früheren Ehepartners vorlegen.

Für Ausländer mit vorübergehendem oder dauerhaftem Wohnsitz in Kuba

  1. Geburtsurkunde: Eine Geburtsurkunde oder Urkunde ist erforderlich.
  2. Identifikation: Ein gültiger Reisepass oder ein amtliches Ausweisdokument ist erforderlich, zusammen mit der Bordkarte oder dem Touristenvisum.
  3. Bescheinigung über den Single-Status: Wenn Sie Single sind, ist eine Bescheinigung über den Single-Status oder eine von einem Notar beglaubigte eidesstattliche Erklärung erforderlich.
  4. Scheidungsurkunde: Wenn Sie geschieden sind, muss eine Scheidungsurkunde vorgelegt werden. Wenn Sie eine Frau sind und seit Ihrer letzten Ehe weniger als 300 Tage vergangen sind, ist außerdem eine ärztliche Schwangerschaftsbescheinigung erforderlich, um die Vaterschaft eines potenziellen Kindes festzustellen.
  5. Bescheinigung der Witwenschaft: Wenn Sie verwitwet sind, ist eine Heiratsurkunde und eine Sterbeurkunde des Ehepartners erforderlich.

Alle im Ausland in einer anderen Sprache ausgestellten Dokumente müssen ins Spanische übersetzt und beim kubanischen Konsulat, das Ihrem Wohnort entspricht, beglaubigt werden.

Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Hochzeit bei uns zu feiern, steht Ihnen ohne zusätzliche Kosten eine Rechts- und Notarberatung zur Verfügung. Details zu unseren Leistungen und den exklusiven Vorteilen erhalten Sie in den folgenden Paketen:

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Heirat zwischen Ausländern, die sich für eine Eheschließung in Kuba entscheiden

Wenn zwei Ausländer beschließen, in Kuba zu heiraten, ist dies möglich. Dazu müssen sie sich an eine internationale Rechtsberatung oder eine spezialisierte Anwaltskanzlei wenden und die folgenden Unterlagen vorlegen:

  1. Geburtsurkunde: Eine Geburtsurkunde oder Urkunde ist erforderlich.
  2. Identifikation: Ein gültiger Reisepass oder ein amtliches Ausweisdokument ist erforderlich, zusammen mit der Bordkarte oder dem Touristenvisum.
  3. Bescheinigung über den Single-Status: Wenn Sie Single sind, ist eine Bescheinigung über den Single-Status oder eine von einem Notar beglaubigte eidesstattliche Erklärung erforderlich.
  4. Scheidungsurkunde: Wenn Sie geschieden sind, muss eine Scheidungsurkunde vorgelegt werden. Wenn Sie eine Frau sind und seit Ihrer letzten Ehe weniger als 300 Tage vergangen sind, ist außerdem eine ärztliche Schwangerschaftsbescheinigung erforderlich, um die Vaterschaft eines potenziellen Kindes festzustellen.
  5. Bescheinigung der Witwenschaft: Wenn Sie verwitwet sind, ist eine Heiratsurkunde und eine Sterbeurkunde des Ehepartners erforderlich.

Es ist zu beachten, dass alle im Ausland in einer anderen Sprache ausgestellten Dokumente ins Spanische übersetzt und beim kubanischen Konsulat, das Ihrem Wohnort entspricht, beglaubigt werden müssen.

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Kosten für die Formalisierung der Ehe

Heiraten – So heiraten Sie in KubaFür natürliche Personen mit Wohnsitz im Inland

  • Formalisierung von Ehen zwischen kubanischen Staatsbürgern beim Notar: 75,00 $ kubanische Pesos (CUP).
  • Formalisierung von Ehen zwischen kubanischen Staatsbürgern außerhalb der Notariatsabteilung: 300,00 kubanische Pesos (CUP).
  • Briefmarken: kubanische Pesos (CUP) im Wert von 5,00 $.

Für natürliche Personen mit Wohnsitz im Ausland und ausländische Personen, die nicht im Inland ansässig sind

  • Formalisierung von Ehen zwischen kubanischen Staatsbürgern und Ausländern innerhalb der notariellen Einrichtung: 13.125 kubanische Pesos (CUP).
  • Formalisierung von Ehen zwischen kubanischen Staatsbürgern und Ausländern außerhalb der notariellen Zweigstelle:
  • Während der Geschäftszeiten: 2.500 kubanische Pesos (CUP).
  • Außerhalb der Arbeitszeit: 3.750 kubanische Pesos (CUP).
  • Unmittelbar (innerhalb von 24 Stunden): 1.875 kubanische Pesos (CUP).
  • Formalisierung von Ehen zwischen ausländischen Staatsbürgern: 7.500 kubanische Pesos (CUP).
  • Formalisierung von Ehen zwischen ausländischen Staatsbürgern im Rahmen eines touristischen Angebots: 10.000 kubanische Pesos (CUP).
  • Für die Formalisierung von Dokumenten zum Abschluss einer Eheschließung (Geburts-, Ledigkeits- oder Sterbeurkunden, die für die Formalisierung des Aktes vorgesehen sind): 2.500 kubanische Pesos (jeweils) (CUP).
  • Briefmarken: kubanische Pesos (CUP) im Wert von 125,00 $.

Wichtig: Die für die Notardienstleistung gezahlten Gebühren werden zum Zeitpunkt der Beurkundung der Urkunden gezahlt, mit Ausnahme der Kosten für die Trauung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung erhoben werden.

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Sie können keine Zeugen sein

  • Minderjährige unter 18 Jahren,
  • Geschäftsunfähige,
  • Blinde oder Taube, um über Tatsachen auszusagen, deren Kenntnis aufgrund ihrer Begrenztheit verhindert wird,
  • Verwandte des bevollmächtigten Notars im vierten Blutsverwandtschaftsgrad oder im zweiten Verwandtschaftsgrad;
  • Personen, die wegen Verbrechen gegen die öffentliche Meinung oder Meineids bestraft wurden;
  • Diejenigen, die die spanische Sprache nicht verstehen;
  • Die Mitarbeiter des Notariats, in dem die Trauung formalisiert wird.

In Kuba zu heiraten ist ein einzigartiges und unvergessliches Erlebnis, das eine Mischung aus wunderschönen Naturlandschaften, reicher Kultur und herzlicher Gastfreundschaft bietet. Es ist jedoch wichtig, gut vorbereitet zu sein und alle rechtlichen Anforderungen zu verstehen, um sicherzustellen, dass Ihre Ehe sowohl in Kuba als auch im Ausland anerkannt wird.

Obwohl der Prozess zunächst entmutigend erscheinen mag, können Sie mit den richtigen Informationen und sorgfältiger Planung die Hochzeit Ihrer Träume auf der wunderschönen Insel Kuba feiern. Warten Sie also nicht länger, wir helfen Ihnen bei der Planung Ihrer Hochzeit in Kuba!

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